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KI-Verordnung: was heute für ein ganz normales Unternehmen gilt

Seit dem 2. August 2026 müssen Sie kenntlich machen, wann ein Kunde mit KI spricht oder KI-Bilder sieht. Die schweren Pflichten für Hochrisiko-Systeme sind auf Dezember 2027 verschoben. Das bedeutet es für ein Unternehmen, das KI nutzt, aber keine baut.

Aktualisiert am 24. September 2026

Was heute bereits gilt

Die Verordnung kam in Etappen, und genau deshalb herrscht so viel Unklarheit. Das steht heute tatsächlich auf dem Papier für ein normales Unternehmen.

Was verschoben wurde, und was das nicht heißt

Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus für KI, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat drei Tage später in Kraft. Sie verschiebt die schwersten Pflichten.

Verschoben heißt nicht abgeschafft. Wer heute ein solches System kauft oder bauen lässt, kauft etwas, das in anderthalb Jahren diesen Anforderungen genügen muss, und genau so lange dauert so ein Projekt meistens. Und Achtung: die Transparenzregeln sind nicht mitverschoben worden.

Die vier Fälle, in denen Artikel 50 Sie betrifft

Artikel 50 verbietet nichts. Er verlangt, dass Menschen wissen, dass eine Maschine im Spiel ist. Das sind die vier Fälle, denen ein Mittelständler wirklich begegnet.

Artikel 50 erfasst außerdem Systeme, die Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch einordnen. Wer solche einsetzt, muss die betroffene Person darüber informieren.

Was Sie in diesem Monat regeln können

Keiner dieser fünf Punkte braucht einen Juristen oder ein Projekt. Zusammen decken sie das meiste ab, was ein nutzendes Unternehmen heute zeigen können muss.

Was es kostet, nichts zu tun

Verstöße gegen Artikel 50 fallen in die mittlere Kategorie: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Die überall zitierten 35 Millionen oder 7 Prozent sind den verbotenen Praktiken aus Artikel 5 vorbehalten. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Beträge, nicht der höhere.

Das ist übrigens das Argument, das uns am wenigsten interessiert. Wirklich weh tut es meist beim ersten Kunden, der merkt, dass er unbemerkt mit einer Maschine gesprochen hat.

Die Zeitachse auf einen Blick

DatumWas dann gilt
2. Februar 2025Die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 und die KI-Kompetenz aus Artikel 4.
2. August 2025Die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Aufsichtsstruktur.
2. August 2026Die Transparenzpflicht aus Artikel 50. Nicht verschoben.
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die Verbote, die der Digital Omnibus ergänzt hat.
2. Dezember 2027Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, verschoben vom 2. August 2026.
2. August 2028Hochrisiko-KI in regulierten Produkten, Anhang I, verschoben vom 2. August 2027.

Das ist keine Rechtsberatung

Wir sind keine Anwaltskanzlei. Diese Seite fasst zusammen, was in der Verordnung steht und ab wann es gilt, damit Sie wissen, welche Fragen Sie Ihrem Juristen stellen müssen. Für einen konkreten Fall wenden Sie sich an jemanden, der dafür versichert ist.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für ein kleines Unternehmen?

Ja. Die Pflichten richten sich danach, was Sie mit KI tun, nicht danach, wie viele Menschen Sie beschäftigen. Die Dokumentationsanforderungen sind für kleine Unternehmen leichter, und bei Bußgeldern gilt die niedrigere Obergrenze.

Muss ich irgendwo etwas registrieren oder melden?

Nein, nicht wenn Sie KI nur nutzen. Die Registrierung in der EU-Datenbank betrifft den, der selbst ein Hochrisiko-System in Verkehr bringt.

Ist KI-Kompetenz wirklich Pflicht?

Ja, seit dem 2. Februar 2025 über Artikel 4. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Schulung und kein Zertifikat vor. Sie müssen zeigen können, dass Ihre Leute wissen, womit sie arbeiten.

Mein Anbieter baut das Modell, was bleibt für mich übrig?

Er trägt die Pflichten des Anbieters, Sie die des Betreibers. Praktisch: bestimmungsgemäß einsetzen, Leute, die es verstehen, und Transparenz gegenüber Ihren Kunden.

Ist mit dem Digital Omnibus alles verschoben?

Nein. Nur die Hochrisiko-Pflichten. Verbote, KI-Kompetenz, die Regeln für allgemeine Modelle und die Transparenz aus Artikel 50 bleiben bestehen.

Wir nutzen KI nur intern, zählt das auch?

Die Transparenzpflicht betrifft Menschen, die mit dem Ergebnis konfrontiert werden. Bleibt alles im Haus, gibt es niemanden zu informieren, aber Verbote und KI-Kompetenz gelten uneingeschränkt. Emotionen der eigenen Beschäftigten abzuleiten ist gerade verboten.

Quellen

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